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Prüfung von Anschlag- und Ladungssicherungsmaterial durch Sachkundigen in Hohenwestedt

Als Sachkundiger für Anschlagmittel und Ladungssicherungsmaterial führen wir für Unternehmen die gesetzlich geforderten Prüfungen an Zurrgurten, Zurrketten und weiteren Ladungssicherungsmitteln durch – fachgerecht, dokumentiert und gemäß den geltenden Vorschriften.

Warum ist die regelmäßige Prüfung Pflicht?

Die wiederkehrende Prüfung von Zurrgurten muss gemäß VDI 2700 Blatt 3.1 – Ladungssicherung auf Fahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel, Abschnitt 5, mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen.

Zurrmittel wie Gurte oder Ketten gelten als Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen dieser Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 3.1 beschreibt dabei anerkannte Regeln der Technik bezüglich:

  • Prüfungsumfang
  • Prüfintervalle
  • Einsatzkriterien
  • Dokumentationspflicht

Bewährte Praxis ist eine Prüfung mindestens einmal pro Jahr, ergänzt durch zusätzliche Kontrollen, wenn Einsatzbedingungen oder betriebliche Anforderungen es erfordern.

Als Prüfgrundlagen gelten unter anderem die Normen:

  • DIN EN 12195-1
  • DIN EN 12195-2

Was passiert bei der Prüfung?

Wir kontrollieren unter anderem:

  • Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Ratschen & Beschlägen
  • Kennzeichnung, Etiketten & Tragfähigkeitsangaben
  • Verschleiß, Beschädigungen, Alterung
  • Funktionalität und Sicherheit
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen

Die Prüfung wird fachgerecht dokumentiert.
Bei sicherheitsrelevanten Zweifelsfällen werden betroffene Zurrmittel außer Betrieb genommen.

Unser Service für Ihr Unternehmen

Wir übernehmen die komplette jährliche Kontrolle Ihrer Ladungssicherungsmittel – zuverlässig, normgerecht und inklusive Prüfprotokoll.

Diese Kontrolle führen wir gerne für Sie durch.

Sachkunde für Anschlagmittel & Ladungssicherungsmaterial

FAQ zur Sachkundigen-Prüfung von Anschlag- & Ladungssicherungsmitteln

Wie oft müssen Zurrgurte und Zurrketten geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen – zusätzlich je nach Einsatzbedingungen auch öfter.

Welche Zurrmittel müssen geprüft werden?

Alle Ladungssicherungsmittel wie Zurrgurte, Zurrketten, Spannratschen, Antirutschmatten sowie Anschlagmittel wie Ketten oder Hebebänder.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde gemäß VDI 2700 Blatt 3.1 und BetrSichV.

Erhalte ich nach der Prüfung eine Dokumentation?

Ja, jedes geprüfte Zurrmittel wird dokumentiert; Mängel werden klar ausgewiesen.

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