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Fahrschule wechseln unsere Fahrschule in Hohenwestedt informiert

Gründe, Ablauf und FAQ.

Du hast dich in einer Fahrschule angemeldet, freust dich auf die erste Theorie- und Fahrstunde – und wirst dann bitter enttäuscht, zum Beispiel, weil die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer nicht auf deine Fragen eingeht oder unfreundlich ist? 

Oder ziehst du während der Führerscheinausbildung um? Dann ist es unumgänglich, die Fahrschule zu wechseln. Die gute Nachricht: Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich.

Gründe für den Fahrschulwechsel

Der Wunsch, die Fahrschule zu wechseln, kann verschiedene Ursachen haben.

Auch, wenn der erste Eindruck von der Fahrschule positiv ist, wird die Fahrschülerin oder der Fahrschüler im Laufe der Ausbildung oft unzufrieden mit der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer, fühlt sich nicht ernstgenommen oder zweifelt an der Qualität des Unterrichts. Aber auch ein Umzug führt in vielen Fällen zu einem Wechsel.

Ablauf des Fahrschulwechsels

Du möchtest von deiner bisherigen zu unserer Fahrschule wechseln? Kein Problem, wir freuen uns auf dich und darauf, dich auszubilden! Wenn du die Forderungen in der alten Fahrschule bezahlt hast, kannst du den bisherigen Ausbildungsvertrag kündigen und zu uns wechseln. 

Die bisherige Fahrschule stellt eine Ausbildungsbescheinigung über die absolvierten Theorie- und Fahrstunden aus, die bei der Neuanmeldung vorzulegen ist.

Wichtig: Die Fahrerlaubnisbehörde ist schriftlich über den Wechsel zu informieren. In der Mitteilung sind der Name und die Anschrift der bisherigen sowie der neuen Fahrschule zu nennen.

Sollte nach dem Fahrschulwechsel ein anderer TÜV zuständig sein, ist auch die entsprechende Prüfstelle anzugeben.

In der Regel übernimmt die neue Fahrschule die Meldung an die Behörde. 

Hat ein Fahrschulwechsel Auswirkungen auf die Anzahl der Fahrstunden?

Falls du die Fahrschule wechselst, werden alle bisher absolvierten Theorie- und Fahrstunden in der neuen Fahrschule berücksichtigt, sodass du nahtlos mit der Ausbildung fortfahren kannst.

Zusätzliche Stunden sind nicht erforderlich. Die ehemalige Fahrschule ist verpflichtet, die absolvierten Theorie- und Fahrstunden der letzten zwei Jahre zu bescheinigen.

Theorieunterricht in einer vollen Klasse

Die Fahrschule wechseln – häufig gestellte Fragen

Wie oft kann ich die Fahrschule wechseln?

Während der laufenden Fahrausbildung ist jederzeit ein Wechsel der Fahrschule möglich.

Welche Kosten entstehen bei einem Fahrschulwechsel?

Bei einem Fahrschulwechsel sind keine Extrakosten an die bisherige Fahrschule zu zahlen. Für die Eintragung der neuen Fahrschule beim TÜV sind 23 Euro fällig. Unter Umständen ist ein Grundbetrag ganz oder teilweise noch einmal zu zahlen.

Welche Unterlagen sind für den Wechsel erforderlich?

Es sind keine Unterlagen für die schriftliche Mitteilung an die Fahrschulbehörde / TÜV nötig. Wir melden das.

Was passiert bei einem Wechsel mit dem bereits bezahlten Grundbetrag?

Wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, kann man laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise einen Betrag erstattet bekommen.

Ab wann kann ich die Fahrschule wechseln?

Ein Wechsel kann zu jedem Zeitpunkt der Fahrausbildung stattfinden, es sind keine Fristen einzuhalten.

Nimm jetzt Kontakt zu unserer Fahrschule auf!

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