Rollerführerschein in Hohenwestedt – wir machen dich fit für die Straße!
Der Führerschein ist schon ab einem Alter von 15 Jahren möglich.
Endlich ist es kein Thema mehr, wie du von A nach B kommst! Mit dem Rollerführerschein/Führerschein Klasse AM erhältst du ein großes Stück Lebensqualität – und das bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit, sofern deine Eltern ihr Einverständnis geben.
Melde dich jetzt in unserer Fahrschule für die Fahrausbildung an und du lernst bei erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern und auf modernen Rollern.
| Fahrzeugart: | Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
| Mindestalter: | 15 |
| Geltungsdauer: | ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich: | Nein |
| Beinhaltet Klassen: | keine |
| Ausbildungsdauer: | Grundwissen: 12 Doppelstunden à 90 Minuten Motorradtechnik: 2 Doppelstunden à 90 Minuten Plus individuelle Übungsstunden nach Bedarf des Fahrschülers |
Definition Klasse AM – Rollerführerschein
Mit dem Führerschein Klasse AM darfst du Kleinkrafträder mit Schaltung / Automatik mit maximal 50 cm³ Hubraum und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und 4 kW Leistung.
Der Erwerb des Führerscheins ist bereits mit 15 Jahren möglich.
Häufig gestellte Fragen zum Rollerführerschein
Hast du weitere Fragen zum Thema Rollerführerschein oder möchtest dich direkt für die Führerscheinausbildung anmelden? Dann nimm jetzt Kontakt zu uns auf!